Neuigkeiten

01/2017
Hinterlegung von Vorsorgevollmachten

Ab 2017 können Mitglieder oder Vollmachtgeber ihre 
Vorsorgevollmachten beim SK - Andernach hinterlegen.

Immer häufiger wissen Alleinstehende nicht, wo sie die Vorsorgevollmacht
oder das Patiententestament aufbewahren bzw. hinterlegen können. 
Hier möchte der SK - Andernach helfen und bietet die Möglichkeit an, eine
Vorsorgevollmacht oder ein Patiententestament für sie aufzubewahren.

Nach der Hinterlegung der Unterlagen erhält der Vollmachtgeber eine 
Notfallkarte, die in Krisensituationen auf diese Vollmacht hinweist.
Der SK - Andernach weist darauf hin, dass nur Vorsorgevollmachten /
Patiententestamente hinterlegt werden können und diese nur an die
vom Vollmachtgeber festgelegte Personen ausgehändigt werden.

Weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmachten oder Hinterlegung 
von Vollmachten erhalten Interessenten beim SK - Andernach, 
Tel. 02632 31590
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